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Korruption

Korruption - ein nicht genau bestimmter Begriff

Obwohl es sich um ein Jahrhunderte altes Phänomen handelt, gibt es keine genaue Definition. Für den Duden hat der Begriff einen wirtschaftlichen und einen moralischen Aspekt: Es bedeutet Bestechlichkeit, Bestechung und/oder das Verderben, Sittenverfall.

Im Alltagsgebrauch werden unter "Korruption" komplizierte Geflechte verstanden, deren Durchdringung oder Aufbrechen aufgrund gegenseitiger Deckung und vorhandener Abhängigkeiten schwer möglich erscheint.

  • Einflussnahme von außen auf öffentliche Bedienstete, Abgeordnete, Angestellte im Privatbereich
  • Einvernehmliche Verabredung zwischen diesen Personengruppen und Außenstehenden

Zur Unterscheidung: Spontane und planmäßige Korruption

Spontane (situative) Korruption ist das unmittelbare Anbieten z.B. einer Geldsumme, damit eine Amtshandlung unterbleibt. Planmäßige (strukturelle) Korruption ist dagegen langfristig angelegt und bewusst geplant. Ihr geht oft eine "systematische Verstrickung" voraus: Anfangs kleine Gefälligkeiten werden allmählich gesteigert und nach und nach entsteht eine Abhängigkeitssituation.

Korruptionsbeteiligte Täter: Nehmer und Geber

Zur Korruption gehören mindestens zwei Beteiligte: einen Nehmer und einen Geber. Beide machen sich strafbar. Da es anders als bei Raub oder Diebstahl keine direkten Anzeige erstattenden Opfer gibt, ist die Aufdeckung von Korruption besonders schwierig. Nehmer können sein: Öffentlich Bedienstete, Firmenangestellte oder Mandatsträger, wenn sie über Entscheidungsmacht oder Stimmbefugnis verfügen oder eine Geheimnisträgerfunktion haben. Geber können sein: Einzelpersonen, Sanktionsbedrohte, "Freunde", "Kollegen", Wirtschaftsunternehmen, Organisierte Kriminalität (Kartelle/"Mafia").

Unrechtmäßige Vorteile: Was der Geber mit seiner Tat bezweckt

  • Bevorzugung bei Beschaffungs- und Bauaufträgen
  • Verzicht des Behördenmitarbeiters auf Sanktionsmaßnahmen
  • Duldung rechtswidriger Zustände und Nichtbefolgung von Vorschriften
  • Einblick in behördeninterne Datenbestände und Akten
  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
  • Abnahme minderwertiger Leistungen

Tätigkeitsbereiche mit besonderer Korruptionsgefährdung

Gefährdet sind alle Bereiche, die

  • Aufträge vergeben
  • Fördermittel bewilligen
  • über Genehmigungen, Gebote und Verbote entscheiden
  • andere rechtliche Entscheidungen treffen
  • Steuern, Gebühren und andere Abgaben festsetzen oder erheben
  • Kontrolltätigkeiten ausüben
  • sensible Informationen verwalten

Geltende Rechtsvorschriften im Bereich Korruption

Öffentliches Recht:

Bund, Länder und Gemeinden haben Gesetze und Verwaltungsvorschriften erlassen, so unter anderem speziell zur Korruptionsprävention, zum öffentlichen Dienstrecht und zum öffentlichen Auftragswesen.

Strafrecht:

Kern der im Strafgesetzbuch unter Strafe gestelltenTatbestände sind die Vorteilsannahme (§ 331), die Bestechlichkeit (§ 332), die Vorteilsgewährung (§ 333) und die Bestechung (§ 334). Weitere Rechtsvorschriften für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes enthalten das Disziplinarrecht (für Beamte) und das Bürgerliche Recht (BGB)/Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer).

Ausführlicher: Rechtsgrundlagen/Rechtsfolgen

In Bremen hat der Senat eine spezielle "Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruptionin der Verwaltung" (pdf, 357.3 KB), eine "Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in Gesellschaften der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde -" (pdf, 337.9 KB) und eine "Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenke" (pdf, 86.6 KB) erlassen.

Wie Sie sich vor Korruption schützen können

  • Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen
  • Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich den Antikorruptionsbeauftragten Ihres Ressorts und Ihren Vorgesetzten
  • Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie eine Kollegin bzw. einen Kollegen als Zeugen hinzu
  • Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann
  • Trennen Sie strikt Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen können
  • Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie den Antikorruptionsbeauftragten Ihres Resorts und Ihren Vorgesetzten bei konkreten Anhaltspunkten für korruptives Verhalten
  • Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen
  • Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention aus- und fortbilden

Ausführlicher: Verhaltenskodex

Einen besonderen Leitfaden für Vorgesetzte und Dienststellenleiter hat die Zentrale Antikorruptionsstelle herausgegeben.

Fragen zur Korruption: An wen Sie sich wenden können

Die Antikorruptionsbeauftragten der jeweiligen Ressorts sind in ihrem Bereich und für nachgeordnete Dienststellen Ansprechpartner für Beschäftigte, Bürgerinnen und Bürger sowie die Dienststellenleitungen, unabhängig von sonst einzuhaltenden Dienstwegen. Sie stehen auch zur allgemeinen Beratung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Die ZAKS unterstützt die Antikorruptionsbeauftragen der Ressorts. Sie veranstaltet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Seminare zur Aus- und Fortbildung im Bereich Korruptionsprävention. Darüber hinaus ist sie eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger und für alle Beschäftigten, auch bei anonymen Hinweisen. Die Staatsanwaltschaft ist ein weiterer Ansprechpartner. Hier können auch Anzeigen erstattet werden. Die Sachbearbeitung wird bei der ZAKS durchgeführt.