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Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Bremerhaven

Handlungsgrundlagen und Maßnahmen

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat mit den Beschlüssen vom 27.09.2017 und 28.02.2018 die "Richtlinie zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Bremerhaven" (pdf, 220.6 KB) beschlossen, die sich im Sinne des Gleichklangs eines landeseinheitlichen Handelns weitestgehend an die Bremer Verwaltungsvorschrift anlehnt.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Dezernate mit ihren Ämtern, Amtsstellen und Referaten der Behörden der Stadt Bremerhaven. Sie gilt auch für die städtischen Eigen- und Wirtschaftsbetriebe.

Die Richtlinie ist zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat gemäß Ziffer 3 der Richtlinie zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Bremerhaven mit Wirkung vom 01.11.2021 Frau Meike Regul-Voß zur Antikorruptionsbeauftragten ernannt. Herr Frank Junge ist Stellvertreter.

Kontaktdaten:

Meike Regul-Voß

Hinrich-Schmalfeldt-Str. 38
27576 Bremerhaven